{"id":186,"date":"2018-04-25T21:37:32","date_gmt":"2018-04-25T19:37:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freizeitanlage.at\/?page_id=186"},"modified":"2025-02-16T18:39:03","modified_gmt":"2025-02-16T17:39:03","slug":"fischereiordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/?page_id=186","title":{"rendered":"Fischereiordnung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">der Freizeitanlage St. Andr\u00e4er See<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left has-small-font-size\">Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde St. Andr\u00e4 vom 15. Dezember 2011,<br>Zahl: 831-0\/lV\/2011, wird die Fischereibewirtschaftung der Freizeitanlage St. Andr\u00e4er See<br>wie folgt festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left has-small-font-size\">\u00a71<br>Die Fischerei ist unter Beachtung der Grunds\u00e4tze der Weidgerechtigkeit, unter Einhaltung der in dieser Fischereiordnung und der Fangliste festgelegten Bedingungen sowie unter Beachtung der Vorschriften des K\u00e4rntner Fischereigesetzes (K-FG) in der jeweils geltenden Fassung auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left has-small-font-size\">\u00a72<br>Die Fischereibewirtschaftung des St. Andr\u00e4er Sees erfolgt durch die Ausgabe von Tages-, Nacht- und Jahreskarten, welche NICHT \u00fcbertragbar sind. Sie gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr eine Person, welche andauernd anwesend sein muss. Es darf h\u00f6chstens mit zwei Angelruten gefischt werden. Das Mitf\u00fchren von weiteren nicht verpackten Fangger\u00e4ten ist verboten. Tages-, Nacht- und Jahreskarten sind beim Kassenautomaten im Eingangsbereich der FZA St. Andr\u00e4er See vor Beginn des Fischfangs zu l\u00f6sen. Jeder Fischer hat die Verpflichtung zur Mitnahme der Fangliste, welche beim Kassenautomaten aufliegt, und zum Ausf\u00fcllen derselben vor Beginn des Fischfangs. Die Tarife sind in der Tarifordnung des Gemeinderates unter Tarifpost II Fischereiwirtschaft in der jeweils geltenden Fassung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a73<br>Die Ausgabe von Tageskarten ist mit 20 St\u00fcck begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a74<br>Das Fischen mit einer Tages- bzw. Jahreskarte ist von 0 &#8211; 24 Uhr, das Fischen mit einer Nachtkarte von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens erlaubt. W\u00e4hrend der Badesaison ist das Angeln im Badebereich in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr verboten. Das Angeln im Biotop ist in dieser Zeit jedoch m\u00f6glich. Bei Schlechtwetter und aus betriebsnotwendigen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die Zeiten des Angelverbotes im Badebereich ge\u00e4ndert werden. Diesbez\u00fcglichen Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Au\u00dferhalb der Badesaison haben die Fischer Vor-rang vor den Badenden. Der Badende hat auf die Fischer R\u00fccksicht zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a75<br>Pro Tag bzw. Nacht d\u00fcrfen maximal 5 fangf\u00e4hige Fische in folgender Aufteilung entnommen werden:<br>\u2022 1 Stk. Edelfisch (z. B. Schleie, Karpfen, Hecht oder Zander)<br>\u2022 4 Stk. Friedfische (z. B. Rotaugen, Rotfedern, Barsche oder Aiteln)<br>Nach Erreichen der erlaubten Fangzahl der genannten Fischarten darf auf diese nicht mehr weiter gefischt werden.  <br>Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a76<br>Der Fischer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Angelplatz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a77<br>Das Fischen ist au\u00dferhalb der Badesaison vom Ufer aus und auf den Stegen gestattet. W\u00e4hrend der Badesaison ist das Fischen auf den Stegen verboten. Es darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Das Fischen entlang des abgesperrten Bereichs ist ebenfalls verboten. Das Fischen von Booten aus ist verboten. Das Betreten des Dammes ist verboten. Die Verwendung von Futterbooten (elektrisch und benzinbetrieben) ist untersagt. Das Anf\u00fcttern ist nur im Biotop gestattet. Die Futterspirale darf maximal eine Gr\u00f6\u00dfe von 3 x 5 cm aufweisen. Bei Zuwiderhandeln wird Anzeige erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a78<br>Das Fischen mit Netzen, Reusen etc. ist verboten. Die Verwendung von Lebendk\u00f6dern ist verboten. Die Verwendung von Doppelhaken oder Drilling sind ausnahmslos verboten. Jeder Fischer hat einen Unter-fangkescher, eine Abhakmatte und einen Hakenl\u00f6ser mit sich zu f\u00fchren. Das Aufstellen von Zelten zu Zwecken des Fischfangs ist verboten. Es darf nur ein blo\u00dfes Schirmzelt oder der Anglerschirm aufgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a79<br>Unterma\u00dfige und in der Schonzeit gefangene Fische sind sofort und schonend zur\u00fcckzusetzen. Jeder entnommene Fisch ist unverz\u00fcglich unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Fischart und L\u00e4nge in Zentimetern in die mitzuf\u00fchrende Fangliste, zwecks Ermittlung des j\u00e4hrlichen Fischbesatzes, einzutragen. Die Fangliste ist t\u00e4glich jeweils nach Beendigung des Fischens in den daf\u00fcr bereit gestellten Postkasten einzuwerfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a710<br>Jeder Fischer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass der Standplatz nicht verschmutzt und verunreinigt wird. Der Zu-stand des Angelplatzes wird laufend auf Sauberkeit kontrolliert. Werden Verunreinigungen festgestellt, hat der Fischer unverz\u00fcglich den Unrat zu beseitigen. Fischabf\u00e4lle d\u00fcrfen nicht in den See geworfen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a711<br>Es ist verboten, Personen auch nur f\u00fcr kurze Zeit in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a712<br>Ein Nachbesatz an Fischen erfolgt nach M\u00f6glichkeit j\u00e4hrlich. Grunds\u00e4tzlich wird darauf geachtet, dass dem Badebetrieb in der Freizeitanlage St. Andr\u00e4er See Vorrang einger\u00e4umt wird und die Art und Menge des Fischbesatzes die Badewasserqualit\u00e4t nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a7 13<br>Die Stadtgemeinde St. Andr\u00e4 \u00fcbernimmt f\u00fcr den Fang bestimmter Arten und Mengen von Fischen keine<br>Gew\u00e4hr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a7 14<br>Jeder Fischer hat die Pflicht eine g\u00fcltige Fischerkarte sowie die ausgef\u00fcllte Fangliste mitzuf\u00fchren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuweisen. Ein Angeln ohne Tages-, Nacht- bzw. Jahreskarte ist aus-nahmslos verboten. Eine Nichtbeachtung wird zur Anzeige gebracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a7 15<br>F\u00fcr die \u00dcberwachung und zum Schutze eines geordneten Fischereibetriebes in der Freizeitanlage St. Andr\u00e4er See bestellt die Stadtgemeinde St. Andr\u00e4 Aufsichtsorgane. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt und verpflichtet, vorstehende Bestimmungen zu kontrollieren. Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen hat den Entzug der Fischereierlaubnis zur Folge. In besonderen F\u00e4llen kann auch ein Fischereiverbot f\u00fcr die Zukunft ausgesprochen werden. Kurzfristig g\u00fcltige, sich als notwendig erweisende Anordnungen der Aufsichtsorgane, welcher Art auch immer, sind strikt zu befolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a7 16<br>Die Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fischereiwirtschaft (wie zum Beispiel Gemeinschaftsfischen, Praxiskurse und \u00e4hnliches) ist nur mit Zustimmung der Stadtgemeinde St. Andr\u00e4 gestattet. \u00dcber die Veranstaltungsbedingungen ist zwischen der Stadtgemeinde St. Andr\u00e4 und dem Ver-anstalter eine Vereinbarung in Schriftform abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a718<br>Der Fischer ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Fischereiordnung bedingungslos einzuhalten. Eine Nichtbefolgung hat den entsch\u00e4digungslosen Entzug der Fischerkarte zur Folge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">\u00a719<br>Mit dem Inkrafttreten dieser Fischereiordnung tritt die Fischereiordnung vom 17. M\u00e4rz 2011, Zahl: 831-<br>0\/lV\/2011, au\u00dfer Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-186","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/186","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=186"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/186\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1608,"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/186\/revisions\/1608"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freizeitanlage.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=186"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}